Aushänge an der Gerichtstafel
Die verbindliche Veröffentlichung für die Aufgebotsverfahren erfolgt im Bundesanzeiger und an der hiesigen Gerichtstafel.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Service-Einheit unter der Telefon-Nr. 05522/5002-56 zur Verfügung.
Alle Angaben ohne Gewähr!
_________________________________________________________________________________
Keine Einträge