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Geschichte und Gegenwart

Das Amtsgericht Osterode am Harz

Am 01. 10. 1852 traten im ehemaligen Königreich Hannover die drei großen Justizreformgesetze in Kraft:

Das Gerichtsverfassungsgesetz
Die Strafprozessordnung
Die Allgemeine Bürgerliche Prozessordnung

Das Gerichtsverfassungsgesetz brachte die Trennung von Justiz und Verwaltung. Die Idee der Unabhängigkeit der Rechtsprechung wurde verwirklicht und die Amtsgerichte und die Obergerichte eingeführt.

Die Strafprozessordnung führte in Anlehnung an französische Rechtsgedanken das mündliche und öffentliche Verfahren mit Laienrichtern (Schöffen) bei den Amtsgerichten bzw. Geschworenen bei den Obergerichten ein.

Es wurden 168 Amtsgerichte und zehn große und vier kleine Obergerichte eingerichtet.

Auch Osterode wurde wegen seiner damaligen hervorragenden Bedeutung als Industriestadt im Königreich Hannover Sitz eines Großen Obergerichts, jedoch ohne Schwurgericht.

Es gehörte zu den größten Obergerichten im Bezirk und war zuständig für zwölf Amtsgerichte, nämlich St. Andreasberg, Clausthal, Duderstadt, Elbingerode, Gieboldehausen, Herzberg, Hohnstein, Linden, Osterode, Scharzfeld, Westerhof und Zellerfeld.

Es war besetzt mit einem Direktor, einem Vizedirektor und acht Räten, sowie einem Staatsanwalt, einem Staatsanwaltssubstituten, zwei Assessoren und drei Sekretären.

Für das im Jahr 1852 eingerichtete Amtsgericht Osterode hatte der Magistrat der Stadt den bisher im Rathaus als Gerichtsstätte genutzten Raum zur Verfügung gestellt. Das Pedellzimmer des Rathauses durfte vom Gerichtsdiener mit benutzt werden.

Erst im Jahr 1853 wurde das Amtsgericht in der ehemaligen Residenz der Herzöge von Grubenhagen eingerichtet, wo sich das Obergericht bereits seit dem Jahr 1852 befand. Dieses wurde jedoch im Jahr 1859 im Rahmen einer Verwaltungsreform wieder aufgelöst und mit dem Obergericht Göttingen vereinigt. Im Zuge dieser Reform wurden auch 65 kleine Amtsgerichte und mehrere Obergerichte aufgelöst.

Das heutige Amtsgerichtsgebäude hatte Herzog Ernst von Braunschweig-Grubenhagen im Jahr 1561 nach der Reformation und der Aufhebung des Nonnenklosters zum landesherrlichen Schloss umbauen lassen, nachdem die alte Burg durch Brand zerstört war.

Mit dem Tod des Herzogs Philipp im Jahr 1596 starb die Linie der Herzöge von Braunschweig-Grubenhagen aus.

Bis 1689 diente das Gebäude als Sitz der Grubenhagener Regierungskanzlei und nach deren Auflösung nutzte das landesherrliche Amt Osterode das ehemalige Schloss als Verwaltungssitz. Das Amt war bis zum Jahr 1885 ebenfalls hier untergebracht.

1894 – 1899 wurden Ost- und Westflügel des alten Schlosses abgerissen.

Es blieben nur der Nordflügel mit dem Kirchenschiff und dem Domänenpächtergebäude und der Südflügel mit dem Amtsgericht erhalten.

Das Nebengebäude des Amtsgerichts, in dem sich heute das Grundbuchamt und die Insolvenzabteilung befinden, gehörte früher zu den Stallungen der Residenz bzw. der späteren Domäne. Mit Einrichtung des Amtsgerichts wurde es Gerichtsgefängnis und wurde vom Amtsgericht mit verwaltet. Im Jahr 1975 wurde es mit der Justizvollzugsanstalt Göttingen als Nebenstelle verbunden und von dort aus verwaltet. Nach Auflösung des Gefängnisses im Jahr 1988 erfolgte der Umbau zur Erweiterung des Amtsgerichts.

Das Amtsgericht Osterode untersteht seit dem Jahr 1859, als das örtliche Obergericht aufgelöst wurde, dem Landgericht (damals noch Obergericht) Göttingen und seit dem Jahr 1998 dem Oberlandesgericht Braunschweig (vorher dem Oberlandesgericht Celle).

Amtsgericht Osterode am Harz, Hauptgebäude  
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