Öffentliche Verhandlungen
Informationen für den Besuch von öffentlichen Verhandlungen
Die Hauptverhandlungen in Strafsachen, Schöffensachen, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Zivilprozesssachen sind grundsätzlich öffentlich.
In Strafverfahren gegen Jugendliche ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
In Einzelfällen kann die Öffentlichkeit auch in weiteren Verfahren (z. B. Jugendschutzsachen) ausgeschlossen werden.
Sie können sich über die Verhandlungstermine an dem Aushang im Eingangsbereich des Amtsgerichts informieren.
Für den Sitzungssaal stehen den Zuschauern nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung.
Schulklassen und andere Gruppen werden gebeten, vor dem Besuch Kontakt mit der jeweiligen Serviceeinheit aufzunehmen, um Besuche vorher abzustimmen. Dort erfahren Sie auch, wann Termine stattfinden. Sie sollten sich aber auf jeden Fall am Vortag einer Sitzung nochmals darüber informieren, ob der Termin stattfindet oder nicht, da es auch zu kurzfristigen Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen kommen kann.
Ansprechpartner für Strafsachen:
05522/5002-42
05522/5002-48
Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeitenverfahren:
05522/5002-66
Ansprechpartner für Zivilprozesssachen:
05522/5002-40
05522/5002-41
Justiz allgemein