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Nachlass-/Erbangelegenheiten

Das Nachlassgericht ist zuständig für


1. die Entgegennahme und sichere Aufbewahrung und Rückgabe

von Testamenten/Erbverträge

2. die Erteilung von Erbscheinen

3. die Entgegennahme und Beurkundung von Erbscheinsanträgen

und Erbausschlagungserklärungen

4. die Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen

5. die Feststellung des Erbrechts des Fiskus, wenn Nachlass vorhanden

ist, jedoch kein Erbe ermittelt werden konnten

6. die Sicherung von Nachlässen und Ermittlung der Erben, wenn die

Erbfolge unklar ist und wertvoller Nachlass vorhanden ist


Weitere Informationen zu den Angaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht

finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.


Vereinbaren Sie bitte für Ihr Anliegen mit der Nachlassabteilung individuell einen

Termin unter der Durchwahl 0 55 22 – 50 02-35 und -32. (besetzt täglich

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Sie erhalten dann die Auskunft, welche Unterlagen für

den Termin benötigen.


Erbausschlagungen können durch das für Ihren Wohnort zuständige

Amtsgericht – Nachlassgericht – beurkundet werden. Der Eingang dort ist

fristwahrend.


Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören:


· Rechtsberatung in Nachlassangelegenheiten

· Mithilfe bei der Abfassung eines Testaments

· Teilung des Nachlasses unter mehreren Miterben

· Ermittlungen über die Zusammensetzung des Nachlasses

· Abwicklung wie z.B. die Erfüllung von Vermächtnissen – und

Pflichtteilsansprüchen.


Hierzu wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an eine Notarin oder einen Notar.


Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte

oder

das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren aktuellen Wohnort haben, wenn dieser nicht mit dem letzten Wohnort des Erblassers übereinstimmt.


Bei Unklarheiten können Sie unter www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche das zuständige Gericht ermitteln.

 

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