Nachlass-/Erbangelegenheiten
Das Nachlassgericht ist zuständig für
1. die Entgegennahme und sichere Aufbewahrung und Rückgabe
von Testamenten/Erbverträge
2. die Erteilung von Erbscheinen
3. die Entgegennahme und Beurkundung von Erbscheinsanträgen
und Erbausschlagungserklärungen
4. die Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
5. die Feststellung des Erbrechts des Fiskus, wenn Nachlass vorhanden
ist, jedoch kein Erbe ermittelt werden konnten
6. die Sicherung von Nachlässen und Ermittlung der Erben, wenn die
Erbfolge unklar ist und wertvoller Nachlass vorhanden ist
Weitere Informationen zu den Angaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht
finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.
Vereinbaren Sie bitte für Ihr Anliegen mit der Nachlassabteilung individuell einen
Termin unter der Durchwahl 0 55 22 – 50 02-35 und -32. (besetzt täglich
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Sie erhalten dann die Auskunft, welche Unterlagen für
den Termin benötigen.
Erbausschlagungen können durch das für Ihren Wohnort zuständige
Amtsgericht – Nachlassgericht – beurkundet werden. Der Eingang dort ist
fristwahrend.
Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören:
· Rechtsberatung in Nachlassangelegenheiten
· Mithilfe bei der Abfassung eines Testaments
· Teilung des Nachlasses unter mehreren Miterben
· Ermittlungen über die Zusammensetzung des Nachlasses
· Abwicklung wie z.B. die Erfüllung von Vermächtnissen – und
Pflichtteilsansprüchen.
Hierzu wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an eine Notarin oder einen Notar.
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte
oder
das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren aktuellen Wohnort haben, wenn dieser nicht mit dem letzten Wohnort des Erblassers übereinstimmt.
Bei Unklarheiten können Sie unter www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche das zuständige Gericht ermitteln.