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Grundbuchsachen

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Osterode am Harz

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Osterode am Harz ist zuständig für die Führung der Grundbücher des im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundbesitzes, dazu gehören die Stadt Osterode am Harz mit den Ortsteilen, die Gemeinde Bad Grund sowie die Gemeinde Kalefeld. Telefonisch können Sie das Grundbuchamt unter der Telefonnummer: 05522/5002-55 bzw. 05522/5002-56 erreichen.

Seit einiger Zeit werden die Grundbücher digitalisiert mit dem Programm "SolumSTAR" geführt. Dies ermöglicht auch den Notaren und anderen zur Einsicht Berechtigten, das Grundbuch über EDV online einzusehen, ohne das Grundbuchamt aufsuchen zu müssen.

Das Grundbuchrecht befasst sich mit dem unbeweglichen Vermögen, den Grundstücken. Dazu gehören auch das Wohnungseigentum und grundstücksgleiche Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht (eigenes Bauwerk auf fremden Grund und Boden).

Das Grundbuchrecht gehört zur sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit und stützt sich seit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze am 1. Januar 1900 auf folgende Rechtsgrundlagen:

- Materiellrechtlich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), 3. Buch (Sachenrecht). Dort ist im wesentlichen geregelt, wie Rechte an Grundstücken begründet, erworben und übertragen werden.

- Formellrechtlich auf die Grundbuchordnung (GBO). Dort ist der Ablauf des Verfahrens in Grundbuchsachen geregelt, insbesondere wie Rechte in das Grundbuch eingetragen und wieder gelöscht werden.

Für Vermessungen, Gutachten, Erstellen von Flurkarten und Lageplänen sowie Auskünften bezüglich der Bodenrichtwerte und Verkehrswerte etc. kann man sich an die nachfolgend aufgeführten Vermessungs- und Katasterbehörden wenden.

LGLN Northeim
Katasteramt Osterode
Berliner Straße 6, 37520 Osterode am Harz
Telefon: 05522/50040

sowie

LGLN Northeim
Katasteramt Northeim
Bahnhofstraße 15, 37154 Northeim
Telefon: 05551/9650


Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.

Elektr. Grundbuch SOLUM-STAR
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