Insolvenzsachen
Das Amtsgericht Osterode am Harz ist das für die Amtsgerichtsbezirke Osterode am Harz und Herzberg am Harz zuständige Insolvenzgericht.
Das Insolvenzgericht ist zu erreichen unter:
Amtsgericht Osterode am Harz
-Insolvenzgericht-
Amtshof 20
37520 Osterode am Harz
Tel.:
05522/5002-66
05522/5002-63
Fax:
05522/5002-44
Eine Information zum Insolvenzrecht.
Das seit 1999 geltende neue Insolvenzrecht wirkt sich nicht nur auf Unternehmen aus, sondern im besonderen Maße auf Privatpersonen.
In der Insolvenzabteilung werden daher Insolvenzanträge bearbeitet und die Insolvenzverfahren nach Eröffnung durchgeführt.
Die neue Insolvenzordnung (InsO) hat die bisher geltende Konkurs- sowie Vergleichsordnung durch ein einheitliches Insolvenzverfahren abgelöst, um aufgrund flexibler Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Autonomie der Gläubiger die bestmögliche Befriedigung zu erreichen.
Eine der wichtigsten Neuerungen der 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) besteht in der Möglichkeit der Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person, also um keine juristische wie z.B. Gesellschaften handelt. Die Restschuldbefreiung gibt es nicht nur im Regelinsolvenzverfahren einer natürlichen Person, sondern auch, was ebenfalls neu ist, für die Schuldner, die Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für natürliche Personen, die nicht selbstständig sind, und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch für ehemals Selbstständige. Voraussetzung für das gerichtliche Verfahren ist jedoch ein vorgerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren. Es muss mittels eines Schuldenbereinigungsplans versucht werde, mit allen Gläubigern eine Einigung darüber herbeizuführen, wie zumindest ein Teil der Schulden abgebaut werden kann. Erst wenn diese Bemühungen nicht zum Erfolg geführt, kann man mit dem Ziel der Restschuldbefreiung einen Verbraucherinsolvenzantrag beim Gericht stellen.
Der Schuldner, der sich aus der Schuldenspirale befreien will, sollte sich daher auf jeden Fall, bevor er Antrag auf Verbraucherinsolvenzeröffnung beim Gericht stellt, zwecks vorgerichtlicher Schuldenbereinigung an eine Schuldnerberatungsstelle (ggf. an einen Rechtsanwalt) wenden.
An folgende Stellen kann man sich wenden, wenn man ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung anstrebt:
Caritasverband Südniedersachsen e. V.
Magisterberg 4, 37412 Herzberg am Harz
Telefon: 05521/71461
Fax: 05521/73218
Schuldnerberatung Neustart e.V.
Baumhofstr. 116, 37520 Osterode am Harz
Telefon: 05522/5061580
AWO Kreisverband Northeim e. V.
Entenmarkt 3, 37154 Northeim
Telefon: 05551/9082191
Fax: 05551/9082192
Diakonisches Werk
Beratungsstelle Northeim
Teichstr. 18, 37154 Northeim
Telefon: 05551/2439
Tätig wird ausschließlich das Amtsgericht, und zwar das örtlich zuständige Insolvenzgericht, in dessen Bezirk das Unternehmen bzw. der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13 – 19 ZPO) hat.
Ein Regelinsolvenzverfahren wird auf einen schriftlich zu stellenden Antrag, der auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts - jedoch nicht bei der Verbraucherinsolvenz - erklärt werden kann, eröffnet.
Ab dem 1. April 2012 ist der elektronische Rechtsverkehr in Insolvenzverfahren bei dem Amtsgericht Osterode am Harz zugelassen. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Justizministeriums ( hier) unter Themen/Personal, Haushalt, Organisation, IT-Einsatz/
IT-Einsatz in der Justiz/Elektronischer Rechtsverkehr.