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Aufgaben des Amtsgerichts Osterode am Harz (sachliche Zuständigkeit)
Das Amtsgericht Osterode am Harz ist mit den nachfolgend aufgeführten Verfahren betraut.
- Beratungshilfesachen
- Betreuungssachen:
- Betreuungssachen
- Abschiebehaftsachen
- Unterbringungssachen
- Familiensachen
- Ehescheidungen
- Unterhaltsklagen
- elterliche Sorge
- Umgangsregelungen für Kinder
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat
- Güterrecht
- Kindschaftssachen
- Pflegschaften
- Vormundschaften
- Adoptionssachen
- Grundbuchsachen
- Insolvenzsachen
- Verbraucherinsolvenzen
- Regelinsolvenzen
- Landwirtschaftssachen
- Nachlasssachen
- Registersachen
- Güterrechtsregister
- Strafsachen
- Verfahren vor dem Strafrichter
- Verfahren vor dem Jugendstrafrichter
- Verfahren vor dem Schöffengericht
- Verfahren vor dem Jugendschöffengericht
- Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht
- Bußgeldverfahren
- Zivilprozesssachen
- gewöhnliche Zivilprozessverfahren bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € z.B.
+ Verkehrsunfallstreitigkeiten
+ Bau-Architektenrecht
+ Kaufrecht
+ Urkunden-Wechsel- und Scheckprozesse
- Wohnungsmietstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert
- Zwangsvollstreckungssachen
- Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Grundstücken
- sonstige Vollstreckungssachen
- Forderungspfändungen
- Auskünfte aus der Schuldnerkartei
Für die Vollstreckung von Forderungen einschließlich der Abnahme der eidesstattlichen
Versicherungen zur Offenbarung des Vermögens sind die Gerichtsvollzieher zuständig,
an die Sie sich direkt wenden können.