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Elektronischer Rechtsverkehr

Allgemein

Seit dem 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann seither rechtswirksam mit allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern elektronisch kommuniziert werden. Für Grundbuchsachen ist der elektronische Rechtsverkehr noch nicht zugelassen.

Eine Übermittlung per einfacher E-Mail (Transportprotokoll SMTP) ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs jedoch weiterhin unzulässig.

professionelle Einreicher

Seit dem 01.01.2022 sind professionelle Einreicher (z. B. Rechtsanwält*innen, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Notar*innen, etc.) zur elektronischen Einreichung kraft Gesetz verpflichtet.

Für professionelle Einreicher bedeutet dies, dass Schriftsätze, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen zwingend als elektronische Dokumente bei Gerichten und Staatsanwaltschaften einzureichen sind. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam elektronisch nur über die besonderen Postfächer beA, beN oder beBPO sowie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommuniziert werden.

Eine wirksame Übermittlung in Papierform oder per Telefax ist nicht mehr möglich (einzige Ausnahme vorübergehende technischen Störung, die glaubhaft zu machen ist).

Bürgerinnen und Bürger

Bürger*innen und juristische Personen des Zivilrechts können weiterhin zwischen der Einreichung in Papierform und elektronischer Einreichung (via elektronischem Bürger- und Organisationspostfach (eBO) oder per absenderbestätigter De-Mail) wählen. Eine rechtswirksame Übermittlung per einfacher E-Mail ist jedoch immer noch unzulässig.

Gericht

Für das Gericht gilt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs bisher nur, wenn es selbst als Partei auftritt. Die Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts nutzen den elektronischen Rechtsverkehr bereits vielfach und umfangreich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass nicht mit jedem elektronischen Einreicher stets elektronisch kommuniziert werden kann (z. B. dann, wenn in Papierform eingereichte Schriftsätze weitergeleitet werden).

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Osterode am Harz ist unter der Adresse govello-1272897363436-000216608 zu erreichen.

Das Amtsgericht Osterode am Harz ist auch über DE-Mail erreichbar: govello-1272897363436-000216608@egvp.de-mail

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://www.justizportal.niedersachsen.de und auf Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP (justiz.de)

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