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Hinweis zur Corona-Problematik

Wichtiger Hinweis:

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, ist es weiterhin erforderlich, persönliche Kontakte zu beschränken. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, Anliegen soweit möglich schriftlich und/oder telefonisch vorzubringen. Das Amtsgericht Osterode am Harz soll möglichst nur für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen und unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können, aufgesucht werden. Dies können die Bürgerinnen und Bürger telefonisch erfragen (05522 – 50020). Die telefonische Erreichbarkeit besteht während der allgemeinen Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Im Falle örtlich hoher Infektionszahlen kann es sein, dass Sie verpflichtet sind, im Gerichtsgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Sofern Sie die einschlägigen Krankheitssymptome aufweisen, dürfen Sie das Gebäude nicht betreten.

Der Wartebereich des Amtsgerichtes Osterode am Harz ist räumlich äußerst begrenzt, so dass sich dort wegen des zwingend einzuhaltenden Mindestabstandes von 1,50 m maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten können. Vor diesem Hintergrund werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, erst 5 Minuten vor den anberaumten Terminen bei Gericht zu erscheinen. Soweit der Wartebereich belegt ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger gegebenenfalls vor dem Gebäude warten.

Während der stattfindenden Verhandlungen wird regelmäßig bzw. teilweise dauerhaft gelüftet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfindender Sitzungen wird daher angeraten, sich möglichst warm bzw. den Temperaturen entsprechend zu kleiden.



 

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